[Bay]LWG
Inhaltsverzeichnis öffnen

[Bay]LWG  

Landeswahlgesetz

Die Abgeordneten des Bayerischen Landtags werden auf die Dauer von fünf Jahren in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach einem verbesserten Verhältniswahlrecht gewählt.
Import: