BayHIG
Inhaltsverzeichnis öffnen

BayHIG  

Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz

Die Errichtung, die Festlegung der Zuständigkeit für die einzelnen Hochschulen und andere Unterrichtseinrichtungen sowie die Auflösung von Studierendenwerken erfolgt durch Rechtsverordnung des Staatsministeriums.
Import: