BayEUG
Inhaltsverzeichnis öffnen

BayEUG  

Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen

Das zuständige Staatsministerium kann für Ergänzungsschulen Mindestlehrpläne genehmigen, den Abschluss der Ausbildungen von Prüfungen abhängig machen und Prüfungsordnungen genehmigen.
Import: