Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
AEUV
Inhaltsverzeichnis öffnen
Alle Überschriften einklappen
AEUV
info
Zur Einzelansicht
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
info
Öffentliches Recht
Europarecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
Art. 68 - [Strategische Leitlinien]
Der Europäische Rat legt die strategischen Leitlinien für die gesetzgeberische und operative Programmplanung im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts fest.
Import:
20.09.2024